Nachträglich ordentliches Veranlagungsverfahren (NOV)
In der Schweiz unterliegen Ausländer, die hier steuerpflichtig sind und Einkünfte aus der Schweiz erzielen, oft der Quellenbesteuerung. Die Quellenbesteuerung ist ein Verfahren, bei dem die Steuern direkt an der Quelle, beispielsweise vom Arbeitgeber, abgeführt werden.
Beantragung
Grundsätzlich kann jeder Ausländer oder Ausländerin mit Quellenbesteuerung ein nachträgliches ordentliches Veranlagungsverfahren beantragen. Dies könnte notwendig sein, wenn der oder die Steuerpflichtige der Ansicht ist, dass die Quellenbesteuerung nicht alle steuerlich relevanten Aspekte berücksichtigt hat, oder, wenn zusätzliche Abzüge geltend gemacht weden möchten, die bei der Quellenbesteuerung nicht berücksichtigt wurden. Allerdings ist die Frist zu beachten: Meistens bis 31. März des Folgejahres!
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Verfahren für ein nachträgliches ordentliches Veranlagungsverfahren je nach Kanton unterschiedlich sein können. Deshalb empfehlen wir, dass der Steuerpflichtige direkt mit den örtlichen Steuerbehörden oder mit uns in Kontakt tritt, um genaue Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren für die Beantragung eines nachträglichen ordentlichen Veranlagungsverfahrens zu erhalten.
Hier noch einige Links für das NOV: